Das Tischler Team
Seit über 20 Jahren sind wir Ihr erster Ansprechpartner bei Allem rund um Treppenbau egal ob Massivholztreppen, Neubau und Restauration von historischen Treppen, Treppenrenovierungen, Treppengeländer und Treppenstufen. Wir bieten dies in Köln, Bonn, Bergheim, Frechen, Pulheim, Erftstadt sowie in- und außerhalb des Rhein-Erft-Kreises und Rhein-Sieg-Kreises an.
Bei allen unseren Produkten setzen wir ausschließlich auf führende Hersteller mit hoher Qualität und Nachhaltigkeit.
Nehmen Sie sich Zeit und schauen Sie sich auf unserer Webseite um.
Auch beim Thema Reparatur und Austausch setzen wir ausschließlich auf das Beste. Unsere Mitarbeiter sind bestens geschult und werden immer für Sie die beste, schnellste und kostengünstigste Lösung finden.
Wir beraten Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder am besten direkt persönlich.
Besuchen Sie unsere Ausstellung um sich ein kleines Bild unsere vielfältigen Leistungen zu machen.
Treppenbau
- Massivholztreppen
- Neubau und Restauration von historischen Treppen
- Treppengeländer
- Treppenstufen
- Außentreppen
Treppenbau im Neubau
Treppenbau im Altbau
Treppensanierung
Mit unserem Expertenwissen und unserer Erfahrung erhalten wir den Wert Ihrer alten Treppe.
Ist Ihre Treppe in die Jahre gekommen?
Brüstungen gehen auseinander, die Stufen sind ausgetreten, knarren und quietschen. Der Handlauf ist beschädigt, das Geländer fehlt?
Fragen Sie uns, eine Sanierung kann oftmals eine Neuanschaffung ersetzen.
Natürlich ist eine Neuanschaffung oder Ergänzung nach alten Vorlagen auch kein Problem.
Wir heben Ihre alte Treppe wieder an.
Befestigen diese und verschrauben sie neu.
Zusammenziehen und Entknarren der Stufen.
Ergänzen fehlender Teile im alten Stil nach Vorlage.
Verkapseln der Oberseite mit Massivholz.
Zusätzlicher Wandhandlauf.
Antirutschstreifen für die Stufen.
Zusatzhandläufe im Rahmen der Wohnumfeld Verbessernden Maßnahmen
Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 kann die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen Personen wiederherstellen.
Ziel solcher Maßnahmen ist es auch, eine Überforderung der Pflegeperson zu verhindern.
Bei Fragen zum Zuschuss wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.